Sie können durch Spende oder/und als Mitglied zur Verbesserung der Lebensbedingungen beitragen. Auf Wunsch erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung – Für die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung ist die genaue Anschrift erforderlich. (Bis 200 € gilt auch der Einzahlungsauszug als Beleg für das Finanzamt)