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Hinweis: Für Spenden (und Mitgliedsbeiträge) unter 300,- €, für die vom Spender nicht ausdrücklich eine Spendenbescheinigung von uns angefordert wird, versenden wir keine Spendenbescheinigung. Die Nachweisgrenze gegenüber dem Finanzamt liegt seit dem 1.1.2021 bei 300 Euro. Das heißt, dass für Spenden (und Mitgliedsbeiträge) unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.